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Stationär

Es steht ein Fahrdienst zur Verfügung, der die Klienten zur Therapie aus der Region in die Einrichtung und nach Hause fährt. Als stationäre Facheinrichtung bietet die Ortho-Reha-Vechta verschiedene Unterbringungsmöglichkeiten im Rahmen der Langzeit-, Kurzzeit- sowie Verhinderungspflege an.


Kostenträger für die Rehabilitation sind Berufsgenossenschaften und Haftpflichtversicherungen. Das Konzept gründet auf den Zulassungen der Unterbringung nach §§ 111 und 111 a SGB V und Therapie nach § 124 Abs. 4 SGB V. Die Therapieabrechnung erfolgt für Kostenträger der Berufsgenossenschaften und Haftpflichtversicherungen nachdem vorab eine individuelle Kostenvereinbarung getroffen wurde.






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